Bei der Zeitarbeit gibt es drei Beteiligte: Sie als Arbeitnehmer, uns als Arbeitgeber und das Einsatzunternehmen. Ihren Arbeitsvertrag schließen Sie mit uns ab. In der Regel unbefristet und selbstverständlich sozialversicherungspflichtig. Ihr Arbeitsplatz ist aber nicht direkt bei uns, sondern bei einem Einsatzunternehmen, für das wir Mitarbeiter suchen und mit dem wir einen Vertrag („Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“) abgeschlossen haben.